Mitgliedschaft & Versicherung
Über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im Posaunenwerk Rheinland freuen wir uns sehr.
Mitgliedschaft im Posaunenwerk
Einzelmitgliedschaft
Da das Posaunenwerk im Kern ein Verbund von Posaunenchören ist, ist eine Einzelmitgliedschaft nur in besonderen und eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Wir freuen uns, dass Sie uns verbunden sein möchten, und empfehlen hierzu die Mitgliedschaft in unserem Förderverein.
Über eine solche Mitgliedschaft erhalten Sie auch unser Blechblatt sowie alle Informationen und Einladungen zu unseren Veranstaltungen.
Mitgliedschaft für Posaunenchöre
Die Mitgliedschaft eines Posaunenchores im Posaunenwerk der Ev. Kirche im Rheinland e.V. kann schriftlich bei der Geschäftsstelle beantragt werden.
Jährliche Mitgliedsbeiträge:
- Grundbeitrag
- 45 €
- Je Chormitglied mit Einkommen
- 16 €
- Je Chormitglied ohne Einkommen
- 8 €
Ehrungen
Informationen zu Ehrungen finden sich in der Ehrenordnung des Posaunenwerks (PDF, öffnet in neuem Tab).
Fragen zu Ehrungen oder zur Mitgliedschaft im Allgemeinen beantwortet gerne die Geschäftsstelle.
Instrumentenversicherung
Schützen Sie Ihre wertvollen Instrumente optimal mit unserer günstigen Rahmenversicherung.
Unser Rahmenvertrag
Das Posaunenwerk der Ev. Kirche im Rheinland e.V. hat einen Rahmenvertrag über eine preisgünstige Musikinstrumentenversicherung mit der Sparkassen-Versicherung AG in 70365 Stuttgart abgeschlossen, vermittelt durch ECCLESIA - Versicherungsdienst GmbH in 32754 Detmold.
Innerhalb dieses Rahmens können unsere Mitgliedschöre Versicherungen abschließen, die durch uns vermittelt und deren Versicherungsbeiträge durch uns eingezogen werden.
Die Versicherung verlängert sich automatisch zu den gleichen Bedingungen um ein weiteres Jahr, wenn uns bis zum 30. November keine Änderungsmeldung bzw. Kündigung zugeht.
Im Schadensfall
Ansprechpartner beim Posaunenwerk für die Meldung und Abwicklung eines unter den Versicherungsschutz fallenden Schadens ist die Geschäftsstelle.
Benötigte Unterlagen:
- Schriftliche Schilderung des Schadenshergangs
- Genaue Bezeichnung des geschädigten Instrumentes
- Wenn möglich: Angebot einer Fachfirma zur Schadenshöhe