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Mitgliedschaft & Versicherung

Über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im Posaunenwerk Rheinland freuen wir uns sehr.

Mitgliedschaft im Posaunenwerk

Einzelmitgliedschaft

Da das Posaunenwerk im Kern ein Verbund von Posaunenchören ist, ist eine Einzelmitgliedschaft nur in besonderen und eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Wir freuen uns, dass Sie uns verbunden sein möchten, und empfehlen hierzu die Mitgliedschaft in unserem Förderverein.

Über eine solche Mitgliedschaft erhalten Sie auch unser Blechblatt sowie alle Informationen und Einladungen zu unseren Veranstaltungen.

Mitgliedschaft für Posaunenchöre

Die Mitgliedschaft eines Posaunenchores im Posaunenwerk der Ev. Kirche im Rheinland e.V. kann schriftlich bei der Geschäftsstelle beantragt werden.

Jährliche Mitgliedsbeiträge:

Grundbeitrag
45 €
Je Chormitglied mit Einkommen
16 €
Je Chormitglied ohne Einkommen
8 €

Ehrungen

Informationen zu Ehrungen finden sich in der Ehrenordnung des Posaunenwerks (PDF, öffnet in neuem Tab).

Fragen zu Ehrungen oder zur Mitgliedschaft im Allgemeinen beantwortet gerne die Geschäftsstelle.

Instrumenten­versicherung

Schützen Sie Ihre wertvollen Instrumente optimal mit unserer günstigen Rahmen­versicherung.

Unser Rahmen­vertrag

Das Posaunenwerk der Ev. Kirche im Rheinland e.V. hat einen Rahmenvertrag über eine preisgünstige Musik­instrumenten­versicherung mit der Sparkassen-Versicherung AG in 70365 Stuttgart abgeschlossen, vermittelt durch ECCLESIA - Versicherungs­dienst GmbH in 32754 Detmold.

Innerhalb dieses Rahmens können unsere Mitglieds­chöre Versicherungen abschließen, die durch uns vermittelt und deren Versicherungs­beiträge durch uns eingezogen werden.

Die Versicherung verlängert sich automatisch zu den gleichen Bedingungen um ein weiteres Jahr, wenn uns bis zum 30. November keine Änderungs­meldung bzw. Kündigung zugeht.

Im Schadensfall

Ansprechpartner beim Posaunenwerk für die Meldung und Abwicklung eines unter den Versicherungs­schutz fallenden Schadens ist die Geschäftsstelle.

Benötigte Unterlagen:

  • Schriftliche Schilderung des Schadens­hergangs
  • Genaue Bezeichnung des geschädigten Instrumentes
  • Wenn möglich: Angebot einer Fachfirma zur Schadens­höhe
Schaden melden